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Arbeitslosenversicherung

Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Was du darüber wissen solltest – Kosten, Voraussetzungen und Leistungen. Erfahre mehr in meinem Blogartikel.

Die Arbeitslosenversicherung ist für Selbstständige von großer Bedeutung, da sie ihnen in Zeiten ohne Aufträge oder Projekte eine finanzielle Unterstützung bietet. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern sind Selbstständige nicht automatisch in der Arbeitslosenversicherung versichert. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern, um im Falle der Arbeitslosigkeit eine Absicherung zu haben.

Für viele Selbstständige ist es wichtig, eine gewisse finanzielle Stabilität zu haben, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Wenn jedoch keine Aufträge oder Projekte vorhanden sind, kann es schwierig werden, die laufenden Kosten zu decken. Hier kommt die Arbeitslosenversicherung ins Spiel: Sie bietet Selbstständigen eine finanzielle Unterstützung, um in der Zeit der Arbeitslosigkeit nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.

Darüber hinaus kann die Arbeitslosenversicherung auch für Selbstständige eine gewisse Planungssicherheit bieten. Wenn die Selbstständigkeit nicht wie gewünscht verläuft oder unerwartete Umstände eintreten, kann die Arbeitslosenversicherung dazu beitragen, dass keine existenziellen Sorgen entstehen. Selbstständige können somit besser planen und kalkulieren, wenn sie wissen, dass im Notfall eine finanzielle Absicherung vorhanden ist.

 

In diesem Artikel

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Voraussetzungen für die freiwillige Arbeitslosenversicherung

Du kannst dich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern, wenn einer der folgenden Fälle auf dich zutrifft:

  • Du startest in die Selbstständigkeit und wirst diese mindestens 15 Stunden pro Woche ausüben.
  • Du betreust in Elternzeit ein Kind, das älter als 3 Jahre ist.
  • Du machst eine Weiterbildung, um beruflich aufzusteigen, den Beruf zu wechseln oder einen Berufsabschluss zu erreichen.
  • Du trittst eine Beschäftigung außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz an und übst sie mindestens 15 Wochenstunden aus.

Für die oben genannten Fälle kannst du eine freiwillige Arbeitslosenversicherung nur abschließen, wenn du zusätzlich eine der folgenden Voraussetzungen erfüllst.

  • Du warst in den 30 Monaten vor Beginn deiner Tätigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichtig (zum Beispiel aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses oder eines Ausbildungsverhältnisses) oder
  • Du hattest unmittelbar vor Beginn deiner Tätigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld oder eine andere Entgeltersatzleistung nach dem SGB III.

Ausschlusskriterien in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung

Du kannst dich nicht freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern, wenn du …

  • anderweitig versicherungspflichtig bist, weil du zum Beispiel eine Beschäftigung ausüben (Ausnahme: geringfügige Beschäftigung).
  • versicherungsfrei bist, weil du zum Beispiel Anspruch auf die Regelaltersrente haben.

Leistungen der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Als freiwillig versicherter Selbstständiger kannst Du auch Arbeitslosengeld beantragen, falls Deine Selbstständigkeit scheitert. Mit dem Bezug des Arbeitslosengelds musst Du Dich wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Das bedeutet, dass Du Dich genauso wie arbeitslos gewordene Arbeitnehmer aktiv um eine neue Beschäftigung bemühen musst. Du bist außerdem verpflichtet, eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen, wenn das Arbeitsamt Dir eine vermittelt. Andernfalls wird Dein Arbeitslosengeld gekürzt.

Wie hoch Dein Arbeitslosengeld als freiwillig Versicherter ausfällt, lässt sich nicht pauschal sagen. 

Ein entscheidender Faktor ist dein Bruttoeinkommen, das du vor der freiwilligen Arbeitslosenversicherung verdient hast. Wenn du Arbeitslosengeld beantragst, musst du für den Zeitraum von 2 Jahren vor deiner Arbeitslosigkeit nachweisen, dass du mindestens 150 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst und Anspruch auf Arbeitsentgelt hattest.

Zur Berechnung der Ansprüche wird ein fiktives Arbeitsentgelt angenommen, das sich an der Art der Beschäftigung bemisst, auf die Du nun vermittelt werden sollst, und den dafür notwendigen Qualifikationen. Daraus ergeben sich Richtwerte. Die tatsächliche Höhe Deiner Bezüge kann jedoch abweichen. Unabhängig davon, wie hoch Deine Bezüge tatsächlich ausfallen, darfst Du bis zu 165 Euro monatlich hinzuverdienen.

Es gibt vier Qualifikationsgruppen, die je nach Deiner beruflichen Qualifikation festgelegt werden. Die Gruppen reichen von einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung bis hin zu keiner Ausbildung. Die freiwillige Weiterversicherung ist insbesondere für Dich als Selbstständiger interessant, wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Du langfristig genug Einkommen aus Deiner Tätigkeit erzielen kannst. Mit moderaten Versicherungsbeiträgen kannst Du Dich bis zu zwölf (ab 55 Lebensjahren bis zu 18) Monate Arbeitslosengeld sichern und weitere Leistungsansprüche wie Weiterbildungsmaßnahmen oder die Übernahme von Bewerbungskosten geltend machen.

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Beispiel der Agentur für Arbeit für eine fiktive Bemessung: 

Sie haben in den letzten drei Jahren einen Büroservice betrieben und waren in der Antragspflichtversicherung versichert. Da Sie eine Berufsausbildung zur Kauffrau oder Kaufmann für Büromanagement erfolgreich abgeschlossen haben und sich die Vermittlungsbemühungen Ihrer Agentur für Arbeit in erster Linie auf Beschäftigungen in Ihrem Ausbildungsberuf erstrecken, werden Sie der Qualifikationsgruppe 3 zugeordnet. Ihr monatliches Arbeitslosengeld (Steuerklasse III/60% - ohne Kind) für das Jahr 2023 beträgt 1.276,50 Euro.

Du kannst die genaue Höhe der Beiträge in Deinem Fall dem Merkblatt „Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung“ am Ende der Seite entnehmen. 

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ist abhängig vom Umfang der Versicherungszeiten, die in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit liegen, und vom Lebensalter:

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Höhe der Versicherungs-Beiträge

Im Jahr 2024 beläuft sich der monatliche Beitrag für die freiwillige Arbeitslosenversicherung auf 91,92  Euro im Westen und 90,09 Euro im Osten Deutschlands. Diese Beiträge sind unabhängig vom individuellen Einkommen des Versicherten und müssen direkt an die Bundesagentur für Arbeit gezahlt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Höhe des Arbeitslosengeldes, das aus dieser Versicherung gezahlt wird, nicht allein von der Höhe der Beiträge abhängt.

Antragsstellung zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung

Um dich freiwillig zu versichern, musst du innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme deiner selbständigen Tätigkeit einen Antrag bei der örtlichen Arbeitsagentur oder über den E-Service auf der Website der Agentur für Arbeit stellen. Du musst nachweisen, dass du eine selbständige Tätigkeit ausübst, die mindestens 15 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt. Dies kannst du anhand einer Gewerbeanmeldung oder einer Bescheinigung deines Steuerberaters tun. Weiteres benötigt das Arbeitsamt deine Ausweis- oder Pass-Kopie und eine Arbeitsbescheinigung deines letzten Arbeitsgebers.

Alle Dokumente findest du unter https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-selbstaendige_ba013507.pdf

Ende der freiwilligen Arbeitslosenversicherung

Du kannst die freiwillige Arbeitslosenversicherung frühestens nach 5 Jahren kündigen. Die Kündigung musst du schriftlich einreichen und die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende des Kalendermonats.

Deine Versicherung in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung endet außerdem, wenn du…

  • die oben genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllst, weil du beispielsweise deine selbstständige Tätigkeit aufgibst oder weniger als 15 Stunden pro Woche ausübst,
  • versicherungsfrei bist, weil du beispielsweise die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rente erreicht hast,
  • Arbeitslosengeld beziehst oder
  • mit deinen Beitragszahlungen mehr als 3 Monate im Rückstand bist.

Die rechtliche Grundlage für die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist Paragraf 28a des Sozialgesetzbuches Drittes Buch (SGB III).

Alternativen und/oder Ergänzungen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung

Als Selbstständiger solltest du dich grundsätzlich gegen zwei mögliche Gefahren absichern, falls du erwerbslos wirst:

  • entweder könnten Aufträge wegfallen oder nicht zustande kommen, wie zum Beispiel in der Corona-Krise.
  • oder du könntest einen Unfall haben oder krank werden und dadurch arbeitsunfähig sein.

Fazit

Die Arbeitslosenversicherung ist für Selbstständige eine wichtige Möglichkeit der finanziellen Absicherung in Zeiten ohne Aufträge oder Projekte. Selbstständige haben die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern, um im Falle der Arbeitslosigkeit eine finanzielle Unterstützung zu haben. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, um sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern zu können und es gibt auch Ausschlusskriterien. Selbstständige können auch Arbeitslosengeld beantragen, falls ihre Selbstständigkeit scheitert. Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt von der Qualifikation und der zukünftigen Beschäftigung ab. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist insbesondere für Selbstständige interessant, die sich nicht sicher sind, ob sie langfristig genug Einkommen aus ihrer Tätigkeit erzielen können.

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung bietet Selbstständigen eine wichtige Planungssicherheit und eine finanzielle Unterstützung im Falle der Arbeitslosigkeit.

Abschließend kann gesagt werden, dass auch diese Versicherung eine ganz persönliche Entscheidung ist. Man sollte sich im Vorfeld genau Gedanken zu diesem Thema machen und die eigenen Risiken abschätzen.

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