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Gewerbe anmelden

Wenn du dich selbstständig machen möchtest, ist die Gewerbeanmeldung einer der ersten offiziellen Schritte, die du gehen musst. In diesem Artikel erkläre ich dir, was du alles bei der Gewerbeanmeldung beachten musst.

Zu Beginn möchte ich dir zunächst die Bedeutung der Gewerbeanmeldung und einen Überblick über die wichtigsten Fragen geben. 

KURZ UND KNAPP

Das Gewerbe wird beim örtlichen Gewerbeamt angemeldet

Die Gewerbeanmeldung sollte vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit erfolgen.

In der Regel sind Personalausweis, Meldebescheinigung und ggf. weitere branchenspezifische Dokumente erforderlich.

Die Anmeldung kann persönlich beim Gewerbeamt oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Dabei wird ein Gewerbe-Anmeldeformular ausgefüllt. Die Gebühr bezahlt. Und du erhältst deinen Gewerbeschein. 

Die Kosten für die Gewerbeanmeldung variieren je nach Stadt und Art des Gewerbes. In der Regel liegen sie zwischen 20 und 60 Euro.

Nach der Anmeldung nimmst du Kontakt mit dem Finanzamt und der Berufsgenossenschaft auf.

Die Gewerbeanmeldung ist eine behördliche Anmeldung, mit der du deine berufliche Tätigkeit als Gewerbetreibender anmeldest. Sie ist in der Gewerbeordnung (GewO) geregelt.

Die Gewerbeanmeldung hat folgende Bedeutung:

  • Sie ist die Voraussetzung für die Aufnahme deiner beruflichen Tätigkeit.
  • Sie begründet deine Rechte und Pflichten als Gewerbetreibender.
  • Sie ist die Grundlage für die Besteuerung deiner wirtschaftlichen Tätigkeit.

Die wichtigsten Fragen, die du dir vor der Gewerbeanmeldung stellen solltest, sind:​

Welches Gewerbe muss ich anmelden?

Die Frage, welches Gewerbe du anmelden musst, hängt von der Art deiner beruflichen Tätigkeit ab. Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit? Grundsätzlich unterscheidet man in Deutschland zwischen Gewerbe und freiberuflicher Tätigkeit.

Gewerbe ist jede selbständige, nachhaltige und auf Gewinnerzielung gerichtete wirtschaftliche Tätigkeit, die weder als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft, als selbständige Arbeit nach § 18 EStG noch als Ausübung eines freien Berufs im Sinne des § 18 EStG zu qualifizieren ist.

Freiberufliche Tätigkeit ist jede nicht gewerbliche selbständige Tätigkeit, die auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung ausgeübt wird und sich nicht in die regelmäßige Wiederholung von Leistungen erschöpft.

Abgrenzung zwischen Gewerbe und freiberuflicher TätigkeitDie Abgrenzung zwischen Gewerbe und freiberuflicher Tätigkeit ist nicht immer einfach. In der Praxis ist es oft sinnvoll, sich von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Beispiele für Gewerbe

  • Handel
  • Handwerk
  • Gastronomie
  • Dienstleistung
  • Transport
  • Bau

Beispiele für freiberufliche Tätigkeiten

  • Ärzte
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Ingenieure
  • Architekten
  • Künstler

Welches Gewerbe ist für mich das richtige?

Um herauszufinden, welches Gewerbe für dich das richtige ist, solltest du dir folgende Fragen stellen:

  • Welche Art von Tätigkeit möchtest du ausüben?
  • Welche Qualifikationen hast du?
  • Wann muss ich mein Gewerbe anmelden?
  • Welchen Gewinn erwartest du?

Wenn du dir nicht sicher bist, welches Gewerbe für dich das richtige ist, kannst du dich auch an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) wenden. Die IHK kann dir bei der Wahl des richtigen Gewerbes beraten.

Tipp: Wenn du ein Gewerbe anmeldest, musst du die Gewerbeordnung (GewO) beachten. Die GewO regelt die Voraussetzungen für die Anmeldung eines Gewerbes.

Wo muss ich mein Gewerbe anmelden?

Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim zuständigen örtlichen Gewerbeamt. Das Gewerbeamt ist die Behörde, die für die Überwachung der Gewerbeanmeldungen zuständig ist. Die Zuständigkeit des Gewerbeamts richtet sich nach dem Ort, an dem das Gewerbe ausgeübt wird. Wenn du dein Gewerbe in einem Haus oder einer Wohnung ausüben möchtest, ist das Gewerbeamt des Ortes zuständig, in dem das Haus oder die Wohnung liegt. Wenn du dein Gewerbe in einem Gewerbegebäude ausüben möchtest, ist das Gewerbeamt des Ortes zuständig, in dem das Gewerbegebäude liegt. Du kannst die Zuständigkeit des Gewerbeamts auch online über die Website des jeweiligen Bundeslandes ermitteln.

Beispiel:  Du möchtest ein Gewerbe als Coach in Berlin anmelden. Du wirst das Gewerbe in deiner Wohnung in Berlin-Mitte ausüben. Das zuständige Gewerbeamt ist daher das Gewerbeamt Berlin-Mitte.

Tipp: Wenn du dir nicht sicher bist, welches Gewerbeamt für dich zuständig ist, kannst du dich auch an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) wenden. Die IHK kann dir die Zuständigkeit des Gewerbeamts mitteilen.

Wann muss ich mein Gewerbe anmelden?

Die Gewerbeanmeldung muss vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit erfolgen. Das bedeutet, dass du dein Gewerbe spätestens dann anmelden musst, wenn du mit der gewerblichen Tätigkeit beginnst. Bei vielen Gewerbeämtern kannst du bereits vier Wochen vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit dein Gewerbe anmelden.

Frist für die GewerbeanmeldungDie Frist für die Gewerbeanmeldung ist in § 14 Abs. 1 GewO geregelt. Danach muss die Gewerbeanmeldung spätestens innerhalb von einem Monat nach Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit erfolgen.

Verspätete GewerbeanmeldungEine verspätete Gewerbeanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Die Höhe der Geldbuße richtet sich nach dem Bundesland. In der Regel beträgt die Geldbuße zwischen 50 und 1.000 Euro.

Tipp: Um einer verspäteten Gewerbeanmeldung vorzubeugen, solltest du dich frühzeitig über die Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung informieren und die Anmeldung so früh wie möglich vornehmen.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Die erforderlichen Unterlagen für die Gewerbeanmeldung sind in der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Sie sind je nach Bundesland unterschiedlich.

In der Regel sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Gewerbeanmeldungsformular
  • Nachweise über die berufliche Qualifikation (z. B. Zertifikate, Diplome)
  • ggf. Führungszeugnis

Personalausweis oder Reisepass mit MeldebescheinigungDu musst einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vorlegen. Die Meldebescheinigung bestätigt, dass du in Deutschland gemeldet bist. Diese darf nicht älter als sechs Monate sein. Wenn du kein EU-Bürger bist, brauchst du außerdem deinen Aufenthaltstitel, den dir deine zuständige Ausländerbehörde ausgestellt hat. Leg einfach eine Kopie davon bei.

GewerbeanmeldungsformularDu musst das Gewerbeanmeldungsformular ausfüllen und unterschreiben. Das Formular ist beim Gewerbeamt oder auch Online erhältlich.

Nachweise über die berufliche QualifikationWenn für die Ausübung deines Gewerbes eine bestimmte berufliche Qualifikation erforderlich ist, musst du die entsprechenden Nachweise vorlegen. Dies kann beispielsweise ein Meisterbrief, ein Diplom oder ein Zertifikat sein.

Branchenspezifische DokumenteFür bestimmte Gewerbe sind weitere spezifische Lizenzen, Genehmigungen oder andere Zulassungen erforderlich. Dies kann beispielsweise ein Handelsregisterauszug, eine Genehmigung der zuständigen Behörde, ein Nachweis über die Bezahlung einer Gebühr aber auch eine Handwerkskarte, eine amtsärztliche Zulassung oder ein Gesundheitszeugnis sein.

FührungszeugnisFür bestimmte Gewerbe ist auch ein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich. Die Gebühr für das Führungszeugnis beträgt aktuell 13 € und ist bei der Antragstellung zu entrichten. Die genauen Gewerbearten, die dieses Führungszeugnis zwingend erfordern, sind im § 38 der Gewerbeordnung aufgeführt.

Tipp: Du solltest dich vor der Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt informieren, welche Unterlagen für dein Gewerbe erforderlich sind.

Wie läuft die Anmeldung ab?

Die Gewerbeanmeldung kann persönlich, per Post oder online vorgenommen werden.

Persönliche AnmeldungWenn du die Gewerbeanmeldung persönlich vornehmen möchtest, musst du dich beim zuständigen Gewerbeamt vorsprechen. Die Öffnungszeiten des Gewerbeamts kannst du auf der Website des Gewerbeamts oder im Telefonbuch nachsehen.

Bei der persönlichen Anmeldung musst du die erforderlichen Unterlagen persönlich vorlegen. Das Gewerbeamt wird die Unterlagen prüfen und die Gewerbeanmeldung vornehmen. ACHTUNG: Bei manchen Gewerbeämtern benötigst du einen Termin!

Beim Termin vor Ort, wird dein Antrag geprüft und in die EDV der Behörde eingegeben. Anschließend erhältst du einen Ausdruck, bei welchem du deine Angaben überprüfst und kontrollierst. Anschließend wird das Dokument gestempelt und du bezahlst den Vorgang vor Ort mittels Bargeldes oder EC-Karte. ACHTUNG: Kreditkarten funktionieren nicht in jedem Amt!

PostanmeldungWenn du die Gewerbeanmeldung per Post vornehmen möchtest, musst du die erforderlichen Unterlagen per Post an das zuständige Gewerbeamt senden. Die Adresse des Gewerbeamts kannst du auf der Website des Gewerbeamts oder im Telefonbuch nachsehen.

Bei der Postanmeldung musst du die Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag senden. Der Umschlag muss den Absender und den Empfänger enthalten und mit der Aufschrift \“Gewerbeanmeldung\“ versehen sein.

Online-AnmeldungIn vielen Bundesländern ist es möglich, die Gewerbeanmeldung auch online vorzunehmen. Die erforderlichen Unterlagen kannst du dann per Post oder E-Mail an das Gewerbeamt übermitteln. Die Online-Anmeldung ist in der Regel die schnellste und einfachste Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung vorzunehmen.

Nach der AnmeldungNach der Anmeldung erhältst du vom Gewerbeamt eine Gewerbeanmeldungsurkunde. Die Gewerbeanmeldungsurkunde ist ein Nachweis dafür, dass du dein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hast.

Weiterer SchrittNach der Anmeldung musst du dich bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Die Berufsgenossenschaft ist eine gesetzliche Unfallversicherung für Gewerbetreibende. Weiteres empfiehlt es sich, Kontakt mit dem Finanzamt aufzunehmen um eine Steuernummer zugewiesen zu bekommen. Diese Steuernummer benötigst du später auch für die Ausstellung deiner Rechnungen.

Was kostet die Anmeldung?

Die Kosten für die Gewerbeanmeldung sind je nach Bundesland unterschiedlich. In der Regel beträgt die Gebühr für die Gewerbeanmeldung zwischen 20 und 60 Euro.

Beispiel: In Berlin beträgt die Gebühr für die Gewerbeanmeldung 26 Euro. In München beträgt die Gebühr für die Gewerbeanmeldung 50 Euro.

Kosten für weitere UnterlagenIn bestimmten Fällen können für die Gewerbeanmeldung weitere Unterlagen erforderlich sein. Für diese Unterlagen können weitere Kosten anfallen.

Beispiel: Wenn für die Ausübung deines Gewerbes eine bestimmte berufliche Qualifikation erforderlich ist, musst du möglicherweise ein Zertifikat oder ein Diplom vorlegen. Für diese Dokumente können Gebühren anfallen.

Tipp: Du solltest dich vor der Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt informieren, welche Kosten für die Anmeldung anfallen.

Kostenersparnis

In einigen Fällen ist es möglich, die Kosten für die Gewerbeanmeldung zu sparen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn du

  • deine Gewerbeanmeldung online vornimmst,
  • deine Gewerbeanmeldung persönlich vornimmst und gleichzeitig eine andere behördliche Anmeldung vornimmst.

Fazit

Bevor du in die Welt der Selbstständigkeit eintauchst, check am besten, ob du ein Gewerbe anmelden musst oder ob deine Tätigkeit zu den freien Berufen zählt. Diese Unterscheidung wirkt sich auf die steuerliche Behandlung aus, insbesondere in Bezug auf die Gewerbesteuerpflicht. Neben dem auszufüllenden Formular sind abhängig von der Herkunft und der Geschäftsidee weitere erforderliche Dokumente einzureichen. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, beim zuständigen Gewerbeamt nachzufragen. Achte darauf, dass du dein Gewerbe vor dem Tätigkeitsbeginn anmeldest.

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